Wir unterstützen Sie dabei, drohende Sperrungen zu vermeiden. Zusammen finden wir Lösungen, die Ihnen Zahlungen ermöglichen und eine Stromsperre verhindern.
Jobcenter
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II besteht die Möglichkeit, dass Abschläge vom Jobcenter an die Stadtwerke Kelheim gezahlt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Berater des Jobcenters.
Sollte Ihnen der Ausgleich der Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gemäß der StromGVV und GasGVV die Möglichkeit mit der Abwendungsvereinbarung die Zählersperrung abzuwenden.
Sie können sich Ihren Verbrauch nicht erklären oder möchten wissen, an welcher Stelle Sie Energie sparen können? Wir checken Ihren aktuellen Stromverbrauch und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kommen Sie in unser Kundencenter oder rufen Sie uns unter 09441 5032-390 an.