Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Als Kundin und Kunde der Stadtwerke Kelheim brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wenn die Preisbremsen für Sie zutreffen, werden wir diese bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.
Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie gesetzlich bestimmte andere Kundengruppen (z.B. Vereine) erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Aktuell erreichen unsere Gastarife den Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde nicht. Die Preisbremse kommt deshalb nicht zum Zug.
Für Stromkundinnen und -kunden, die maximal 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Aktuell erreichen unsere Stromtarife den Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde nicht. Für diese Kunden gilt die Preisbremse bei Strom nicht.
Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 40 Cent pro kWh Strom bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.
Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Kelheim profitieren derzeit mehr von der vorausschauenden Einkaufsstrategie der Stadtwerke als von den Preisbremsen: Der Kilowattstundenpreis für Haushaltsstrom in der Grundversorgung bei den Stadtwerken Kelheim liegt aktuell bei 34,57 Cent brutto – und damit um 5,43 Cent unter der Preisbremse, die bei 40 Cent liegt. Sie profitieren also von dem Vorteil eines niedrigeren Preises, der anders als bei den staatlichen Preisbremsen, für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.
Sollte im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 Ihr Strom-Arbeitspreis auf über 40 Cent pro Kilowattstunde ansteigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Strompreisbremse. Die Stadtwerke Kelheim würden Ihnen dann automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag zukommen lassen. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.
Beim Gas liegt der Kilowattstundenpreis in der Grundversorgung bei den Stadtwerken Kelheim bei derzeit 10,63 Cent brutto.
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.
Beispiel: Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Gasverbrauch in Höhe von 1.200 Euro berechnet. Bei 12 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 100 Euro. Im Januar und Februar 2023 bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im März erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im März besonders niedrig.
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!
Auch wenn die Strompreisbremse für Sie nicht zum Zuge kommt, sind die Energiepreise in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Wir haben für Sie hier einige Tipps zum Energiesparen verlinkt.
Es sind gute Nachrichten für Kunden, dass die Großhandelspreise für Gas in den letzten Wochen wieder gefallen sind, nicht zuletzt aufgrund der nahezu vollständig gefüllten Gasspeicher und einer aktuell sehr milden Witterung. Unmittelbar hat das jedoch keinen Effekt auf den aktuellen Gaspreis der Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Kelheim. Dies liegt daran, dass die Stadtwerke Kelheim die vertraglich vereinbarten Energiemengen für ihre Kunden frühzeitig und langfristig beschaffen. Und da die Gaspreise stark schwanken, kaufen die Stadtwerke Kelheim nicht alles auf einmal ein, sondern beschaffen das benötigte Gas in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Gaspreis für Endkunden aus.
Dies ist auch der Grund, weshalb der Gaspreis der Kundinnen und Kunden nicht im gleichen Umfang fällt, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen. Preissenkungen an der Börse kommen erst mit einer gewissen Verzögerung bei den Kunden an. Umgekehrt steigt der Endkunden-Gaspreis auch nicht 1:1 mit dem Börsenpreis. Die vorausschauende Beschaffungsstrategie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen. Dadurch mussten die Stadtwerke Kelheim in den zurückliegenden Monaten die Preise weniger stark anheben als Wettbewerber, die eine eher kurzfristige und spekulative Einkaufspolitik verfolgen.
Sicher ist, dass die Stadtwerke Kelheim Bezugskostensenkungen selbstverständlich weitergeben werden und fallende Preise an den Beschaffungsmärkten somit mittelfristig auch bei den Kundinnen und Kunden ankommen.