FAQ

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS. Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Energie

Wie setzt sich der Strom der STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG zusammen (Stromkennzeichnung)?

 

Wasser

Wie ist die Wasserhärte des Kelheimer Trinkwassers?

Der Härtegrad hängt von der vorhandenen Menge der Calcium- und Magnesium-
verbindungen im Wasser ab. Je höher der Gehalt ist, desto härter ist das Wasser.
Kelheimer Trinkwasser besitzt mit mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter den Härtegrad "hart".

Trinkwasserzusammensetzung der STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG

 

Preise

Wie werde ich über Preisänderungen informiert?
Wir informieren Sie über jede Preisänderung persönlich. Darüber hinaus können Sie sich auch ganz einfach hier auf dieser Website auf dem Laufenden halten.

 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis bei Strom?

  • Arbeitspreis:
    Der Arbeitspreis in Ct/KWh ist der Preis für die elektrische Arbeit und wird je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet.
  • Leistungspreis:
    Bei Stromlieferungsverträgen mit Leistungsmessung für Kunden mit mehr als 100.000 KWh wird für die individuelle Inanspruchnahme der bereitgestellten elektrischen Leistung (kW) ein Leistungspreis in €/kW berechnet.
  • Grundpreis:
    Der Grundpreis ist ein Festpreis, der unabhängig von Ihrem Verbrauch berechnet wird. Er deckt die Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes und der Zähleranlage sowie die entstehenden Kosten für Ablesung und Abrechnung ab.

 

Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
Unsere Tarife beinhalten einen Arbeits- und einen Grundpreis. Der Grundpreis ist ein Festpreis, der unabhängig von Ihrem Verbrauch berechnet wird. Er deckt die Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes und der Zähleranlage sowie die entstehenden Kosten für Ablesung und Abrechnung ab. Der Arbeitspreis berechnet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch und ist für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) zu zahlen.

 

Abschläge

Kann ich (auch während des Jahres) meinen Abschlag ändern?
Natürlich ändern wir auch während des Jahres auf begründeten Wunsch hin die Höhe des Abschlages.

Dies können Sie einfach und schnell über unser Onlineformular erledigen.

 

Wie hoch ist mein Abschlag und wann ist er fällig?
Die Höhe des Abschlags orientiert sich am Vorjahresverbrauch. Bei uns gibt es insgesamt elf Abschläge, der erste wird Ende Februar fällig. Die weiteren folgen, dann immer zum nächsten Monatsende. Wenn Sie uns einen Bankeinzug erteilen müssen Sie sich nicht um die pünktliche Überweisung kümmern.

 

Zählerablesungen und Rechnungen

Was passiert, wenn der Ableser kommt und ich nicht zu Hause bin?
Dann finden Sie im Briefkasten eine Ablesekarte. Damit können Sie uns den Zählerstand per Post zukommen lassen. Erhalten wir keinen abgelesenen Zählerstand, dann wird Ihr Verbrauch geschätzt. Unser Abrechnungssystem macht das äußerst genau. Einen Hinweis auf den Schätzwert finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.

 

Rechnungen

Wann erhalte ich meine Jahresrechnung?
Bei der STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG ist das Kalenderjahr das Abrechnungsjahr. Sie erhalten in der Regel in den ersten zwei Monaten des Folgejahres Ihre Jahresverbrauchsabrechung. Ab Ende Februar ist bis Ende Dezember dann der Abschlag fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch und beträgt monatlich 1/11 des Rechnungsbetrages.

 

Wie erteile ich eine Einzugsermächtigung?
Senden Sie uns ein formloses Anschreiben mit den wichtigen Informationen zu Ihrer Bankverbindung, wie BLZ, Kontonummer und dem Datum, ab wann die Einzugsermächtigung gelten soll. Wenn Sie dann noch die Vertragskonto-Nr. und Ihre Anschrift angeben, richten wir Ihnen den automatischen Bankeinzug gerne ein.

Dies können Sie einfach und schnell über unser Onlineformular erledigen.

 

Wer kann mir Auskunft zu meiner Verbrauchsabrechnung geben?
Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter  den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung eines Versorgungsunternehmens "wimmelt" nur so von Fachbegriffen und manchmal schwer verständlichen Formulierungen. Und daran läßt sich leider auch nur wenig ändern - denn vieles davon ist gesetzlich vorgeschrieben.Damit Sie trotzdem verstehen, was jeweils genau gemeint ist, haben wir für Sie unseren Rechnungserläuterungs-Service entwickelt. Hier werden alle relevanten Posten auf Ihrer Rechnung erklärt.

 

 

Einfach anklicken.

 

Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns an unter T 09441 5032-0 oder schreiben uns eine This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. . Wir erklären Ihnen auch gerne alles persönlich.

 

An-, Ab- und Ummeldung (Umzug)

Was ist bei An-, Um- oder Abmeldungen zu beachten?
Es reicht vollkommen aus wenn Sie uns ca. zwei Wochen vor Ihrem Umzug darüber informieren. Um einen Umzug zu melden können Sie das Onlineformular im Service-Bereich verwenden. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung unter T 09441 5032-0. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglich benötigen wir unbedingt folgende Informationen:

  • Zählernummer und Vertragskontonummer
  • Zählerstand zum Auszugsdatum
  • Informationen zum Eigentümer/Nachmieter

 

Ich bin Ausgezogen – wann bekomme ich meine Schlussrechnung?
Wenn alle Informationen vorliegen erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen Ihre Schlussrechnung.

 

Ich bin Eingezogen – muss ich mich bei Ihnen melden?
Es ist von Vorteil, wenn Sie sich an uns persönlich wenden, damit alle personenbezogenen Daten richtig in unserem Abrechnungssystem hinterlegt werden. Sie können in unser Kundencenter in der Hallstattstraße 15 kommen (zu den Öffnungszeiten), oder uns eine Nachricht per Onlineformular oder Telefon zukommen lassen. Wichtig ist, dass Sie die Zählernummer und den Zählerstand zum Tage des Einzugs bereithalten.

 

Habe ich in meiner neuen Wohnung sofort Strom?
In der Regel ja. Sollte dies nicht der Fall sein, überprüfen Sie vor Ort ob alle Sicherungen eingeschaltet sind. Wenn Sie weiterhin keinen Strom haben, rufen Sie uns unter T 09441 5032-0 an.

 

Öffnungszeiten

Wann ist Ihr Kundencenter geöffnet?
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

 

Anschrift

STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG
Hallstattstraße 15
93309 Kelheim
T 09441 5032-0
F 09441 5032-399

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung  

Entstörungshotline

Strom T 09441 5032-41
Erdgas/Wasser T 09441 5032-42
Biowärme T 09441 5032-43