Messstellen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb (WettbMesswSGG) und der damit einhergehenden Novellierung des § 21b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), schafft die seit dem 23. Oktober 2008 gültige Messzugangsverordnung (MessZV) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Öffnung des Mess- und Zählwesens.

Damit können der Messstellenbetrieb sowie die Messung grundsätzlich von Dritten übernommen werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtungen durch diesen gewährleistet ist.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messtellen-Rahmenvertrages oder Mess-Rahmenvertrages und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz und Gasversorgungsnetz erforderlich.

Musterverträge Messstellen

 

Anschrift

STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG
Hallstattstraße 15
93309 Kelheim
T 09441 5032-0
F 09441 5032-399

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung  

Entstörungshotline

Strom T 09441 5032-41
Erdgas/Wasser T 09441 5032-42
Biowärme T 09441 5032-43